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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen über Personalmarketing-/Suchauftrag in Stellenbörsen und über das Beraternetzwerk "die perspektive" Regina Ilchmann (ohne Online-Stellenanzeigen-/Insertionskosten )

1.

Der Auftraggeber bietet der Firma "die perspektive " die Möglichkeit über seine öffentlichen Stellenausschreibungen die Suche und Beschaffung eines im Suchauftrag näher beschriebenen Mitarbeiters, dessen Einstellung der Auftraggeber in seinem Unternehmen beabsichtigt. Der Auftrag kann auch in schriftlicher Form per Fax oder auf dem Postweg übermittelt werden.


2.

Der Auftraggeber bestätigt mit der Absendung des Suchauftrags die AGB gelesen und anerkannt zu haben. Hierzu widersprüchliche allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig.


3.

"die perspektive" bestätigt die Annahme des Suchauftrages schriftlich, per Mail oder auf dem Postweg, spätestens innerhalb von 4 Arbeitstagen. Dieser beginnt sofort nach Erhalt mit der Bearbeitung des Auftrages und gewährleistet die durchgehende Bearbeitung solange und ohne zeitliches Limit, bis die beauftragte Position endgültig besetzt werden kann.


4.

Im Falle wichtiger Rückfragen die sich während der Bearbeitung des Suchauftrages ergeben, versichert der Auftraggeber die Firma "die perspektive" mit weiteren Informationen zu versorgen, soweit diese zur erfolgreichen Auftragsdurchführung wichtig und relevant sind.


5.

"die perspektive" verpflichtet sich alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine möglichst zügige Bearbeitung und den Nachweis qualifizierter Bewerbungen für die beauftragte Positionsbesetzung gewährleistet. Dazu stellt "die perspektive" dem Auftraggeber Zug um Zug geeignete Bewerbungen in Kurz-Form zur Verfügung, die der Auftraggeber prüfen wird.


6.

Der Auftraggeber verpflichtet sich die Bewerbernachweise streng vertraulich zu behandeln, keinerlei Referenzen ohne Genehmigung einzuholen, keinen der Bewerber direkt zu kontakten und die Bewerbernachweise keinem Dritten zur Kenntnis zu geben, ohne die ausdrückliche schriftliche/telefonische Genehmigung seitens der Firma "die perspektive" eingeholt zu haben.


7.

Bewerber die dem Auftraggeber bereits bekannt sind oder dessen Bewerbung im Hause des Auftraggebers für die ausgeschriebene Position bereits vorliegt, wird der Auftraggeber der Firma "die perspektive" unverzüglich schriftlich oder per e-mail mitteilen.


8.

"die perspektive" verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, absolutes Stillschweigen über die während der Bearbeitung zur Kenntnis gelangten Daten, Planung oder anderer interner Details des Auftragsgebers und für die Auftragsdurchführung zu bewahren, die für die Auftragsdurchführung notwendig sind und diese Daten keinen unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.


9.

Der Auftraggeber verpflichtet sich die seitens der Firma "die perspektive" zur Verfügung gestellten Unterlagen schnellstmöglich zu prüfen, eine erste Bewertung durchzuführen und "die perspektive" darüber zu informieren, welche der Kandidaten interessant sind und für ein erstes persönliches Gespräch eingeladen werden können. Die erste persönliche Kandidateneinladung hat der Auftraggeber mit entsprechenden Terminvorschlägen über den Berater "die perspektive" zu organisieren. Dies kann telefonisch, per Mail oder Fax erfolgen. Jedes darauf folgende, etwa ein 2. oder 3. Gespräch kann der Auftraggeber im weiteren Verfahren direkt mit dem Kandidaten - ohne die Einschaltung- von "die perspektive" vereinbaren.


10.

"die perspektive" verpflichtet sich die Einladung/Terminvorschläge des Arbeitgebers umgehend mit den dafür Infrage kommenden Kandidaten abzustimmen. Sofort nach Termineinigung wird "die perspektive" den /dem Kandidaten eine schriftliche /telefonische Einladung im Namen des Auftraggebers erteilen und oder den bestätigten Kandidatentermin an den Auftraggeber schriftlich rückbestätigen. "die perspektive" übernimmt keine Kosten des Bewerbers die im Zusammenhang mit einer Vorstellung bei Arbeitgebern entstehen.

11.

Bewerbungsunterlagen, die der Auftraggeber nicht weiterverfolgen möchte, werden von diesem spätestens nach 4 Wochen an "die perspektive" auf dem Postweg zurückgesandt oder nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen vernichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich Online-Bewerbungen zu löschen.


12.

Einigt sich der Auftraggeber mit einem der seitens "die perspektive" vorgeschlagenen Kandidaten auf einen Anstellungsvertrag für die beauftragte oder eine andere Position im Unternehmen, in einem Tochterunternehmen oder einer rechtlichen verbundenen Gesellschaft des Auftraggebers, so wird er "die perspektive" unverzüglich - spätestens 8 Tage- nach dem Abschluss des Anstellungsvertrages dazu schriftlich unter Angabe des vereinbarten Jahresbruttoeinkommens informieren. Dies gilt auch dann, wenn die Beauftragung in der Zwischenzeit abgebrochen wurde und der Kandidatennachweis bis zu 12 Monaten hinter dem Auftragsdatum des Auftraggebers liegt.


13.

Der Auftraggeber hat das Recht den Auftrag jederzeit in schriftlicher Form, unter Wahrung einer 14-tägigen Frist, zu beenden, während der Bearbeitung durch "die perspektive" andere Wege der Suche zu beschreiten oder andere Personaldienstleister für seine Belange einzusetzen. Kandidaten, die während des Vertragsverhältnisses seitens der Firma "die perspektive" nachgewiesen wurden und innerhalb von 12 Monaten, nach Vertragsbeendigung unter Anstellungsvertrag genommen werden, bleiben dabei kostenpflichtig.


14. Kostenvereinbarung:

Der Auftraggeber bestätigt mit Erteilung des Suchauftrags die Übernahme folgender Kostenvereinbarung:


14.1. Erfolgshonorar:

Kommt es mit einem der seitens der Firma "die perspektive" vorgeschlagenen Bewerber zu einem gegenseitig unterzeichneten Anstellungsvertrag, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines einmaligen Erfolghonorars für die Vermittlung. Die Basis ist ein monatliches Bruttogehalt. Liegt ein gültiger Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit vor, entfällt das Erfolgshonorar.

14.1.1.

Mit Zeitarbeitsfirmen werden individuell Erfolgshonorare vereinbart.


14.2. Fälligkeiten:

Alle vereinbarten Beträge sind Bruttobeträge. Die Fälligkeit zur Zahlung tritt nach 8 Tagen der Abrechnung ein.


15.

Soweit sich Meinungsverschiedenheiten zu dieser AGB/Beauftragung ergeben, verpflichten sich die Parteien zur Wahrung gegenseitiger Interessen eine einvernehmliche Lösung anzustreben.


16.

Anderweitige Abreden werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch "die perspektive" wirksam. Sollten Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Ganzen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind in der Weise durch wirksame zu ersetzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Vertragszweck möglichst weitgehend erreicht wird.