Allgemeine
Geschäftsbedingungen über
Personalmarketing-/Suchauftrag in Stellenbörsen
und über das Beraternetzwerk "die
perspektive" Regina Ilchmann (ohne
Online-Stellenanzeigen-/Insertionskosten )
1.
Der Auftraggeber bietet der Firma "die
perspektive " die Möglichkeit über seine
öffentlichen Stellenausschreibungen die Suche
und Beschaffung eines im Suchauftrag näher
beschriebenen Mitarbeiters, dessen Einstellung
der Auftraggeber in seinem Unternehmen
beabsichtigt. Der Auftrag kann auch in
schriftlicher Form per Fax oder auf dem Postweg
übermittelt werden.
2.
Der Auftraggeber bestätigt mit der Absendung
des Suchauftrags die AGB gelesen und anerkannt zu
haben. Hierzu widersprüchliche allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
ungültig.
3.
"die perspektive" bestätigt die
Annahme des Suchauftrages schriftlich, per Mail
oder auf dem Postweg, spätestens innerhalb von 4
Arbeitstagen. Dieser beginnt sofort nach Erhalt
mit der Bearbeitung des Auftrages und
gewährleistet die durchgehende Bearbeitung
solange und ohne zeitliches Limit, bis die
beauftragte Position endgültig besetzt werden
kann.
4.
Im Falle wichtiger Rückfragen die sich
während der Bearbeitung des Suchauftrages
ergeben, versichert der Auftraggeber die Firma
"die perspektive" mit weiteren
Informationen zu versorgen, soweit diese zur
erfolgreichen Auftragsdurchführung wichtig und
relevant sind.
5.
"die perspektive" verpflichtet sich
alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine möglichst
zügige Bearbeitung und den Nachweis
qualifizierter Bewerbungen für die beauftragte
Positionsbesetzung gewährleistet. Dazu stellt
"die perspektive" dem Auftraggeber Zug
um Zug geeignete Bewerbungen in Kurz-Form zur
Verfügung, die der Auftraggeber prüfen wird.
6.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die
Bewerbernachweise streng vertraulich zu
behandeln, keinerlei Referenzen ohne Genehmigung
einzuholen, keinen der Bewerber direkt zu
kontakten und die Bewerbernachweise keinem
Dritten zur Kenntnis zu geben, ohne die
ausdrückliche schriftliche/telefonische
Genehmigung seitens der Firma "die
perspektive" eingeholt zu haben.
7.
Bewerber die dem Auftraggeber bereits bekannt
sind oder dessen Bewerbung im Hause des
Auftraggebers für die ausgeschriebene Position
bereits vorliegt, wird der Auftraggeber der Firma
"die perspektive" unverzüglich
schriftlich oder per e-mail mitteilen.
8.
"die perspektive" verpflichtet sich
gegenüber dem Auftraggeber, absolutes
Stillschweigen über die während der Bearbeitung
zur Kenntnis gelangten Daten, Planung oder
anderer interner Details des Auftragsgebers und
für die Auftragsdurchführung zu bewahren, die
für die Auftragsdurchführung notwendig sind und
diese Daten keinen unberechtigten Dritten zur
Verfügung zu stellen.
9.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die seitens
der Firma "die perspektive" zur
Verfügung gestellten Unterlagen
schnellstmöglich zu prüfen, eine erste
Bewertung durchzuführen und "die
perspektive" darüber zu informieren, welche
der Kandidaten interessant sind und für ein
erstes persönliches Gespräch eingeladen werden
können. Die erste persönliche
Kandidateneinladung hat der Auftraggeber mit
entsprechenden Terminvorschlägen über den
Berater "die perspektive" zu
organisieren. Dies kann telefonisch, per Mail
oder Fax erfolgen. Jedes darauf folgende, etwa
ein 2. oder 3. Gespräch kann der Auftraggeber im
weiteren Verfahren direkt mit dem Kandidaten -
ohne die Einschaltung- von "die
perspektive" vereinbaren.
10.
"die perspektive" verpflichtet sich
die Einladung/Terminvorschläge des Arbeitgebers
umgehend mit den dafür Infrage kommenden
Kandidaten abzustimmen. Sofort nach
Termineinigung wird "die perspektive"
den /dem Kandidaten eine schriftliche
/telefonische Einladung im Namen des
Auftraggebers erteilen und oder den bestätigten
Kandidatentermin an den Auftraggeber schriftlich
rückbestätigen. "die perspektive"
übernimmt keine Kosten des Bewerbers die im
Zusammenhang mit einer Vorstellung bei
Arbeitgebern entstehen.
11.
Bewerbungsunterlagen, die der Auftraggeber
nicht weiterverfolgen möchte, werden von diesem
spätestens nach 4 Wochen an "die
perspektive" auf dem Postweg zurückgesandt
oder nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen
vernichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich
Online-Bewerbungen zu löschen.
12.
Einigt sich der Auftraggeber mit einem der
seitens "die perspektive"
vorgeschlagenen Kandidaten auf einen
Anstellungsvertrag für die beauftragte oder eine
andere Position im Unternehmen, in einem
Tochterunternehmen oder einer rechtlichen
verbundenen Gesellschaft des Auftraggebers, so
wird er "die perspektive" unverzüglich
- spätestens 8 Tage- nach dem Abschluss des
Anstellungsvertrages dazu schriftlich unter
Angabe des vereinbarten Jahresbruttoeinkommens
informieren. Dies gilt auch dann, wenn die
Beauftragung in der Zwischenzeit abgebrochen
wurde und der Kandidatennachweis bis zu 12
Monaten hinter dem Auftragsdatum des
Auftraggebers liegt.
13.
Der Auftraggeber hat das Recht den Auftrag
jederzeit in schriftlicher Form, unter Wahrung
einer 14-tägigen Frist, zu beenden, während der
Bearbeitung durch "die perspektive"
andere Wege der Suche zu beschreiten oder andere
Personaldienstleister für seine Belange
einzusetzen. Kandidaten, die während des
Vertragsverhältnisses seitens der Firma
"die perspektive" nachgewiesen wurden
und innerhalb von 12 Monaten, nach
Vertragsbeendigung unter Anstellungsvertrag
genommen werden, bleiben dabei kostenpflichtig.
14. Kostenvereinbarung:
Der Auftraggeber bestätigt mit Erteilung des
Suchauftrags die Übernahme folgender
Kostenvereinbarung:
14.1. Erfolgshonorar:
Kommt es mit einem der seitens der Firma
"die perspektive" vorgeschlagenen
Bewerber zu einem gegenseitig unterzeichneten
Anstellungsvertrag, verpflichtet sich der
Auftraggeber zur Zahlung eines einmaligen
Erfolghonorars für die Vermittlung. Die Basis
ist ein monatliches Bruttogehalt. Liegt ein
gültiger Vermittlungsgutschein der Bundesagentur
für Arbeit vor, entfällt das Erfolgshonorar.
14.1.1.
Mit Zeitarbeitsfirmen werden individuell
Erfolgshonorare vereinbart.
14.2. Fälligkeiten:
Alle vereinbarten Beträge sind
Bruttobeträge. Die Fälligkeit zur Zahlung tritt
nach 8 Tagen der Abrechnung ein.
15.
Soweit sich Meinungsverschiedenheiten zu
dieser AGB/Beauftragung ergeben, verpflichten
sich die Parteien zur Wahrung gegenseitiger
Interessen eine einvernehmliche Lösung
anzustreben.
16.
Anderweitige Abreden werden nur mit
schriftlicher Bestätigung durch "die
perspektive" wirksam. Sollten Teile dieser
Vereinbarung unwirksam sein, wird dadurch die
Gültigkeit der Vereinbarung im Ganzen nicht
berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind in
der Weise durch wirksame zu ersetzen, dass der
beabsichtigte wirtschaftliche Vertragszweck
möglichst weitgehend erreicht wird.
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